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VGH Bayern, 01.02.2013 - 14 ZB 12.30424 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Iran; rechtliches Gehör; Überraschungsurteil; unsubstantiierter Vortrag im Urteil nicht berücksichtigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2013 - 14 ZB 12.30424
Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Acht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 126.85 - BVerfGE 86, 122/146; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648/2650 m.w.N.). - BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2013 - 14 ZB 12.30424
Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Acht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 126.85 - BVerfGE 86, 122/146; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648/2650 m.w.N.). - BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74
Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2013 - 14 ZB 12.30424
Darin liegt nicht nur ein Verstoß gegen § 88 VwGO, sondern als Überraschungsurteil zugleich eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1977 - V CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28).
- VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 B 13.30034
Asylrecht Iran; Abweisung eines nicht gestellten Klageantrags.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist in dem tenorierten Umfang aufzuheben, da der Kläger keine Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter erhoben hat, das Verwaltungsgericht jedoch gleichwohl hierüber entschieden hat (s. hierzu Beschluss des Senats vom 1.2.2013 - 14 ZB 12.30424 -).